Abstimmung der Investoren

Investor voting

Die Anteilseigner können sich zu wichtigen Fragen äußern, die nicht nur mit der Investition als solcher, sondern insbesondere mit dem Betrieb der Investitionsgelegenheit zusammenhängen. Stellen wir uns das wie eine virtuelle Eigentümergemeinschaft von Wohneinheiten vor, wie sie die meisten von uns aus der Hausverwaltung kennen. Auf ähnliche Weise funktionieren Unternehmen im Verhältnis zu ihren Aktionären, und das ist auch das Modell, dem sich InvestBay annähert.

Der Investor hat so die größtmögliche Kontrolle über den Betrieb der Immobilie und ist nicht auf die Entscheidung einer dritten Partei angewiesen. Er wird zum tatsächlichen Mitgestalter des Geschehens und hat einen direkten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der von ihm gewählten Investition.

Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Abstimmung völlig freiwillig ist.

Jede Immobilie hat ihre Abstimmungskriterien gesondert geregelt (im Prospekt der jeweiligen Investitionsgelegenheit – verfügbar in der Plattform), denn die Bandbreite der Fragen, über die abgestimmt wird, ist bei jeder Art von Immobilie eine andere. Nehmen wir zum Beispiel den Unterschied zwischen dem Betrieb einer Wohnimmobilie (Langzeitvermietung) und einer Ferienimmobilie (Apartment zur Kurzzeitvermietung).

Die Abstimmung selbst findet online direkt in der Investitionsplattform statt. InvestBay lässt alle aktuellen Anteilseigner abstimmen, und das Gewicht ihrer Stimme entspricht dem Anteil, den sie an der jeweiligen Gelegenheit halten.

Worüber zum Beispiel abgestimmt werden kann:

  • Verkauf der Immobilie oder Verlängerung des Anlagehorizonts. Diese Situationen treten nur unter im Voraus festgelegten Umständen ein, beispielsweise wenn InvestBay ein ernsthaftes Angebot zum Verkauf der Immobilie noch vor dem Ende des Anlagehorizonts erhält und dieser Verkauf eine deutliche Steigerung der Erträge für die Investoren bedeuten würde. Umgekehrt kann über eine Verlängerung des Anlagehorizonts in dem Moment abgestimmt werden, in dem dieses Ende (der Verkauf) in einen Zeitraum fällt, in dem die Lage für den Verkauf der Immobilie ungünstig ist und es für einen besseren Ertrag der gesamten Investition vorteilhaft ist zu warten. Diese Verlängerung ist nur um 12 Monate möglich.

  • Entscheidung über eine finanzielle Investition in die Immobilie. Aus den laufenden Erträgen der Immobilie werden auch deren Reparaturen und weitere Verbesserungen finanziert. Steht jedoch eine Investition „auf dem Tisch“, die höher ist als 5 % des Werts der Immobilie, wird darüber abgestimmt.
  • Entscheidung über einen Wechsel des Verwalters der Immobilie. Jede Immobilie kann von einer anderen Person oder Firma verwaltet werden. Über einen Wechsel dieses Dienstleisters kann abgestimmt werden, wenn dieser Wechsel eine Änderung der Kosten für diese Dienstleistung um mindestens 20 % bedeutet.
  • Entscheidung über eine neue OTA (Online-Reiseagentur / -Betreiber). Wir wählen unsere Dienstleister zur Sicherung der Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung sorgfältig aus. Legt jedoch ein neuer Interessent ein Angebot vor, das sich von unseren Bedingungen unterscheidet (mit einer höheren Gebühr für seine Dienstleistungen), lassen wir darüber abstimmen.

Wie läuft die Abstimmung ab?

Über eine Abstimmung erfahren alle Investoren 15 Tage im Voraus. Sie machen sich auch mit allen verfügbaren Unterlagen für die Abstimmung vertraut. Die Abstimmung selbst läuft so ab, dass der Investor in der Plattform im Reiter Abstimmung seinen Willen kundtut. Die Zeit für die Abstimmung beträgt stets mindestens 24 Stunden.

Weniger wichtige Entscheidungen unterliegen diesen Regeln:

In der ersten Runde ist es erforderlich, dass eine solche Anzahl von Investoren teilnimmt, die zusammen mindestens 50 % der Anteile hält. Das Ergebnis ist dann eindeutig – welche der Optionen die meisten Stimmen erhält, diese Entscheidung wird angenommen. Haben nicht mindestens 50 % der Anteile teilgenommen, ist für die zweite Runde (die nach 7 Tagen stattfindet) die einfache Mehrheit der Abstimmenden maßgeblich (Stimmgewicht entsprechend dem Anteil).

Wichtige Abstimmungen:

Für wichtige Abstimmungen (typischerweise die mit dem Verkauf der Immobilie verbundenen) gelten dann strengere Regeln. Auch hier gilt, dass in der ersten Runde mindestens 50 % der Anteile für die Beschlussfähigkeit erforderlich sind. Damit eine Entscheidung gültig ist, müssen mindestens 2/3 der Stimmen für eine Option sein. Ist die Bedingung von 50 % Anwesenden oder 2/3 der Abstimmenden für einen Vorschlag nicht erfüllt, geht es ebenfalls in die zweite Runde, wo erneut die einfache Mehrheit genügt.

Wow, das ist so ein großartiger Artikel, dass ich ihn sofort teilen muss.

Wohin investieren mit InvestBay?

Royal Marbella Golf Resort

Royal Marbella Golf Resort